Rechnungsstellung bei Dropshipping

Inhaltsverzeichnis

Ob Dropshipping oder gewöhnlicher Einzelhandel. In der Rechnungsstellung gibt es kaum Unterschiede. Dennoch möchte ich in Bezug auf das Dropshipping Verfahren darauf eingehen.

Existenzgründer sind in Sachen „ordentliche Buchführung“ nicht immer vom Fach, müssen es dennoch beherrschen. Grundsätzlich ist von vornherein zu erwähnen, dass in Sachen Vorsteuerabzug bzw. Umsatzsteuer keinerlei Spielraum vom Finanzamt vorgesehen ist. Hier gibt es klare Regeln, die uneingeschränkt einzuhalten sind. Desweietren müssen alle Pflichtangaben in einer Rechnung enthalten sein. Sind diese Angaben und Regeln nicht erfüllt, so kann es bei einer späteren Steuerprüfung zu unangenehmen Folgen kommen. Des weiteren ist der Rechnungsempfänger bei einer Lückenhaften Rechnung berechtigt, diese zu reklamieren.

Inhalt einer Rechnung

Folgende Angaben sollten in einer Ausgangsrechnung immer enthalten sein:

  • Vollständiger Name und die Anschrift des Rechnungsstellers
  • Vollständiger Name und die Anschrift des Kunden
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Die Steuernummer des Rechnungsstellers und eine evtl. vorhandene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss angegeben werden
  • Die Rechnungsnummer muss fortlaufend sein. Sie kann aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen, wie z.B. einem Bindestrich bestehen
  • Das Wort Rechnung muss auf einer Rechnung enthalten sein
  • Eine strukturierte Auflistung aller erbrachten Leistungen oder gelieferten Produkte muss gegeben sein
  • Alle gelieferten Artikel oder erbrachten Dienstleistungen müssen angegeben werden. Gelieferte Artikel und erbrachte Dienstleistungen müssen, unter Angabe eines Datums beschrieben werden
  • Der Nettopreis sowie der Bruttopreis muss getrennt von einander angegeben sein
  • Angabe der Umsatzsteuer in Prozent (19% oder 7%)
  • Sollte Skonto oder ein Rabatt gewährt werden, so ist auch dieses in der Rechnung anzugeben. Wichtig ist dabei, dass die Höhe in Prozent und als Betrag angegeben wird
  • Der Umsatzsteuerbetrag oder alternativ ein Hinweis dazu, dass ein Steuerfreibetrag i.R. der Kleinunternehmerregelung gilt, muss ersichtlich sein

Optionaler Inhalt einer Rechnung

Es ist unter anderem ratsam und im eigenen Interesse ein Zahlungsziel anzugeben. Dieses ist auch für den Rechnungsempfänger eine willkommene Hilfestellung und gibt Dir einen Anhaltspunkt für eine erste, mögliche Erinnerung bei Zahlungsverzug an den Kunden. Da wir uns jedoch im Online-Handel bewegen und es durchaus üblich ist, dass der Kunde vor Lieferung zahlt, ist dieser Hinweis nicht grundsätzlich von Bedeutung.

Widerrufsbelehrung in einer Rechnung

Wir sind als Händler jedoch verpflichtet eine Widerrufsbelehrung anzugeben. Diese muss nicht zwingend in einer Rechnung enthalten sein. Wer mit einer, in der Rechnung enthaltenen Widerrufsbelehrung den Eindruck hoher Seriosität erwecken möchte, der kann eine Widerrufsbelehrung in der Rechnung angeben.

Kleinunternehmerregelung bei Rechnungsstellung

Es kommt nicht häufig vor, dass ein Wort aus dem Steuerrecht in sich beschreibt, worum es geht. Die Kleinunternehmerregelung. Sie ist für all diejenigen Kleinunternehmer zulässig, die im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 17.500,- Euro erwirtschaftet haben und im laufenden Jahr nicht mehr als 50.000,- Euro erwirtschaften werden. Das bedeutet auch, dass ein Kleinunternehmer nicht verpflichtet ist von dieser Regelung Gebrauch zu machen. Es steht ihm lediglich frei diese Regelung zu nutzen. Entscheidet man sich für die Kleinunternehmerregelung, so ist es dem Unternehmer nicht gestattet eine Umsatzsteuer zu erheben, bzw. in seiner Rechnung auszuweisen.

Nützliche Links zur Kleinunternehmerregelung:

 

Widerrufsbelehrung

Die Angabe einer Widerrufsbelehrung ist im online Handel unumgänglich. Sie muss während des Bestellvorganges ersichtlich sein und im Online-Shop enthalten sein. Sie sollte zudem in einer, per Mail zugestellten Bestellbestätigung enthalten sein. Sie kann auch, wie bereits beschrieben in einer Rechnung enthalten sein.

Fazit

Die Rechnungsstellung ist ein wesentlicher Bestandteil des Onlinegeschäftes im Dropshipping System. Wer sich mit dem Thema Dropshipping auseinandersetzt ist unwiederrufbar mit dem Thema Rechnungsstellung verbunden und sollte sich daher im Vorwege mit diesem Thema auseinandersetzen.

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