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CBD: Die neue europäische Gesetzgebung

Inhaltsverzeichnis

Das europaweit einheitliche Regelwerk rund um den Handel mit CBD-Produkten unterliegt ständigen Veränderungen beziehungsweise Anpassungen. Nun wurde ein höherer Grenzwert beim THC-Gehalt für den sogenannten Nutzhanf definiert. Ein neuer codierter Pflanzenpass soll darüber hinaus für mehr Klarheit sorgen. Verbraucher erfahren mit der neuen Verordnung mehr Transparenz sowie Sicherheit. Insbesondere professionelle Anbieter legen großen Wert auf die Qualität ihrer Erzeugnisse.

Derzeitige europäische Rechtsprechung

Cannabis-Produkten sehen sich nach wie vor mit einem überaus schlechten Ruf konfrontiert. Bislang galt deren Status innerhalb der Europäischen Union (EU) als intransparent. Die gestiegene Nachfrage nach kosmetischen Erzeugnissen, speziellen CBD-Ölen oder auch Liquids leitet indes einen Umbruch ein und wird beispielsweise zunehmend häufiger in diversen medizinischen Bereichen eingesetzt. Insbesondere zur Beruhigung oder im Rahmen der Schmerztherapie bieten einige Produkte einen erheblichen Mehrwert. Wie man da den Durchblick behält, erfährt man hier.

Bei neuen CBD-Produkten darf in Zukunft ein THC-Gehalt von maximal 0,3 Prozent enthalten sein. Die zur Herstellung benötigten Cannabissorten müssen jedoch zuvor offiziell registriert sein. Durch die Registrierung erhalten die Erzeuger einen speziellen Pflanzenpass, welcher die Einhaltung geltenden Gesetzgebungen bescheinigt und darüber hinaus Aufschluss über den Ursprung der Cannabissorte gibt.

Bei neuen CBD-Produkten darf in Zukunft ein THC-Gehalt von maximal 0,3 Prozent enthalten sein. Die zur Herstellung benötigten Cannabissorten müssen jedoch zuvor offiziell registriert sein. Durch die Registrierung erhalten die Erzeuger einen speziellen Pflanzenpass, welcher die Einhaltung geltenden Gesetzgebungen bescheinigt und darüber hinaus Aufschluss über den Ursprung der Cannabissorte gibt.

Das vereinheitlichte Regelwerk der EU ermöglicht es in Zukunft in diesem Bereich produzierenden Unternehmen, CBD-Erzeugnisse rechtssicher zu verkaufen beziehungsweise zu produzieren.

Mehr Klarheit für alle Marktteilnehmer

Die überarbeiteten EU-Richtlinien schafft für alle Anbieter wesentlich mehr Rechtssicherheit. In den vergangenen Jahren mussten immer wieder zahlreiche CBD-Produkte aus den Supermarktregalen genommen werden, weil es schlicht keine rechtliche Klarheit zum Status der Erzeugnisse gegeben hat. Sowohl Offline- als auch Online-Anbieter können sich nun auf ihre Geschäfts- beziehungsweise Vertriebsmöglichkeiten konzentrieren, ohne unter den Verdacht des Drogenhandels zu geraten. Vor diesem Hintergrund erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass aufgrund der neuen Bedingungen deutlich mehr Teilnehmer auf dem Markt für CBD-Produkte Fuß fassen und infolge des damit verbundenen Konkurrenzdrucks die Preise fallen werden.

Keine juristische Klarheit bei CBD-Blüten

Nach wie vor gibt es trotz des überarbeiteten Regelwerks keine juristische Klarheit bei CBD-Blüten. So ist deren Verkauf in Deutschland grundsätzlich erlaubt, wenn bestimmte Kriterien eingehalten werden. Darüber hinaus darf deren Erwerb ausschließlich gewerbliche Hintergründe haben. Verkäufer von CBD-Blüten müssen zudem von den Käufern einen Nachweis erfragen, wonach die Produkte einer wissenschaftlichen Verwendung zukommen und somit kein Missbrauch stattfinden kann. Privatpersonen können/dürfen keine CBD-Blüten kaufen, da an dieser Stelle in der Regel keine wissenschaftliche Nutzung vorliegt.

Die neu definierte Grenze von höchstens 0,3 Prozent THC-Gehalt gilt indes nicht für THC-Blüten. Dennoch kommt es nur in seltenen Fällen zu Ermittlungen oder gar einer strafrechtlichen Verfolgung in diesem Bereich. Juristen sprechen dem Verkauf von CBD-Blüten vielmehr eine rechtliche Grauzone zu.

Frühere Richtlinien waren deutlich strenger

Während CBD heute vollkommen sanktions- und straffrei konsumiert werden darf, galten in früheren Zeiten wesentlich strengere Gesetze. So wurde Cannabis im Jahr 1961 mittels Beschlusses von den Vereinten Nationen als gesundheitsschädlicher Suchtstoff deklariert. Nahrungsmittel oder Kosmetika waren deshalb im freien Handel nicht vorzufinden. Im Jahr 2020 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass sich CBD und THC aufgrund der differenzierten Betrachtung der Inhaltsstoffe stark voneinander unterscheiden und einer Legalisierung nichts im Weg steht.

Aufgrund mangelnder oder zu ungenauer Richtlinien galten zuletzt unterschiedlichen Grenzwerte für CBD-Produkte in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Durch die neuen EU-Regularien herrscht auf dem Markt nun weitaus mehr Rechtssicherheit für Produzenten und gewerbliche sowie private Verbraucher. Die Überarbeitung der Gesetzeslage für CBD-Blüten dürfte in Zukunft der wohl wichtigste Schritt sein, um weiter Unklarheiten aus der Welt zu schaffen.

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