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Arbeiten in Thailand

Inhaltsverzeichnis

Leben und Arbeiten in Thailand, davon träumen viele. Jedoch gelingt es nicht, ohne einen durchdachten Business-Plan und kompetenten Ansprechpartnern vor Ort.

Wer sich im Land des Lächelns, bspw. nicht als Rentner für einen langfristigen Zeitraum aufhalten kann oder von vornherein nicht die finanzielle Grundlage für ein Leben auf Dauer besitzt, der ist unter Umständen auf eine zuverlässige Einnahmequelle angewiesen. Eine eigene Gewerbliche Existenz kann eine Lösung sein. Wer jedoch vermutet, dass in Thailand leichtes Geld zu verdienen seih, der sollte sich darüber im klaren sein, dass hier andere Gesetze, Sitten und Gebräuche herrschen, die während einer Zusammenarbeit einheimischer Geschäftspartnern oder Angestellten berücksichtigt werden müssen. Demnach ist es im Grunde schwieriger, sich eine eigene Existenz in Thailand zu sichern, als bspw. in Deutschland. Dort, wo wir die Gesetze kennen, die Menschen mit denen wir zusammen arbeiten und unsere Kunden, die wir mit unserer Dienstleistung bedienen oder unseren Produkten versorgen.

Im laufe der Jahre bin ich vielen Menschen und Situationen begegnet, die ihren Aufenthalt durch eine Geschäftsidee finanzieren konnten. Jedoch, auch viele haben es versucht und mussten am Ende feststellen, das der Erfolg ausblieb. Andere konnten ihr Leben in Thailand erfolgreich, durch ein gut geplantes Geschäftsvorhaben finanzieren. So viel seih gesagt: Eine Regel für den gesicherten Erfolg gibt es nicht. Nur wer alles bedenkt, sich an die Regeln und Gesetze Thailands hält, die ihm von vorn herein vertraut sein sollten und vielleicht ein wenig Glück an seiner Seite hat, kann durchaus erfolgreich sein.

Wer mit den Gesetzen des Landes nicht vertraut ist, kann sich an diejenigen wenden, die etwas davon verstehen. Damit ist keinesfalls der Kneipenkollege gemeint, auf dem man sein Vorhaben auf Grundlage von Schätzungen, Meinungen und Eventualitäten gründet. Hier ist Professionalität gefragt. In diesem Fall helfen geschulte Anwälte und Notare, die mit den Gesetzen des Landes und dem thailändischen Finanzamt oder einer andere Behörde vertraut sind.

Das Eigenkapital und die Finanzierung:

Bei der Finanzierung eines Vorhabens sollte von vorn herein ein ausreichend finanzielles Polster vorhanden sein. Wer nicht oder nur zum Teil in der Lage ist, sein Vorhaben durch eigene Mittel zu finanzieren, sollte sich an eine Institution wenden, die einen finanziellen Rahmen für eine Innovative Geschäftsideen zur Verfügung stellt. Es wird jedoch nicht einfach, eine in Deutschland ansässige Bank von einer Existenzgründung in Thailand zu überzeugen. Eine weitere Option sind private Investoren. Hierzu habe ich weiter unten in diesem Beitrage Links, die bei der Suche einer finanziellen Lösung durch privat Investoren behilflich sein können.

Die Thailändische Gesetzgebung:

Die thailändischen Gesetze und dessen Ämter unterscheiden sich vollkommen, von der in Deutschland geltenden Gesetzgebung. Angestellte haben auch hier Rechte, die zu berücksichtigen sind. Nur fallen dieser in Thailand vollkommen anders aus. Es müssen ebenfalls Steuern an das thailändische Finanzamt entrichtet werden. Zudem unterliegen wir als Ausländer, die wir ja nun einmal sind, den Visabestimmungen. Jeder, in Thailand ansässige Ausländer, vom Urlauber über den Studenten, Rentner oder Unternehmer benötigt in Thailand ein Visum. Wer sich hier mit diesen und anderen Bestimmungen nicht auskennt, sollte sich professionelle Unterstützung suchen. Auch hierzu befinden sich am Ende dieses Beitrages weiter führende Links zu diesem Thema.

Thailändische Mitarbeiter:

Ausländische Mitarbeiter in einem thailändischen Unternehmen zu beschäftigen ist aufgrund der Gesetzgebung nahezu ausgeschlossen. Nur unter ganz bestimmten Bedingungen können ausländische Mitarbeiter in einem thailändischem Unternehmen beschäftigt werden. Das kommt i.d.R. jedoch nur für große Unternehmen infrage, die nachweisbar auf die Mitarbeit deutscher Angestellter angewiesen sind. Daher sind wir i.d.R. auf die Mitarbeit thailändischer Mitarbeiter angewiesen.

Auch wenn Sie als Inhaber eines Unternehmens Weisungen an Ihre Mitarbeiter weitergeben, sollten die Eigenheiten thailändischer Kollegen berücksichtigt werden. Thailändische Mitarbeiter arbeiten nicht besser oder schlechter als Mitarbeiter in Deutschland. Sie unterliegen jedoch anderen Ansichten, deren Grundlagen in den Traditionen, Sitten und ihren Gebräuchen zu finden sind. Als Unternehmer sollten wir uns an diese Regeln halten, um so eine möglichst harmonische und erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Mögliche Geschäftsformen:

  • Die Einzelfirma ist auch in Thailand eine übliche Geschäftsform. Jedoch ist diese für Ausländer ausgeschlossen. So bleibt bei dieser Geschäftsform nur die Möglichkeit einen Thailänder/In ins Vertrauen zu ziehen, auf dessen Namen bei einer Gewerbeanmeldung das Unternehmen eingetragen wird. Diese Art der Geschäftsform ist Grundsätzlich nicht zu empfehlen. Man erhält bei dieser Geschäftsform weder ein Visum, noch eine Arbeitserlaubnis. Sollte der thailändische Geschäftspartner (in den meisten Fällen die Freundin) zudem das weite suchen, hat man alles verloren.
  • Die Partnership limited mit wenigstens zwei Geschäftspartnern. Eine Hälfte beider Geschäftspartner muss zu 51 Prozent in thailändischer Hand sein. Ein Vorteil ist, dass man auf Grundlage dieser Teilhaberschaft ein Non Immigrant Visum B sowie eine Arbeitsgenehmigung beantragen kann. Wobei eine Arbeitsgenehmigung nur von der Firma und nicht vom Ausländer selbst beantragt werden kann. Diese Gesellschaftsform sollte mit Hilfe eines Anwaltes, einem Notar und mit der Unterstützung eines Steuerberaters gegründet werden.
  • Die Company limited (Co.Ltd) ist vergleichbar mit einer deutschen GmbH. Bei dieser Gesellschaftsform muß ein Firmenkapital von 1,000,000.- THB angegeben werden. Ab 2,000,000.- THB erhält man eine Arbeitsgenehmigung. Bei dieser Gesellschaftsform kann der ausländische Teilhaber als Managing Director eingetragen werden. I.d.R. lässt man diese Geschäftsform ebenfalls von einem Anwaltsbüro eintragen. Seit dem 1. Juli 2008 werden 3 Teilhaber benötigt. Zuvor wurden wenigstens 7 Teilhaber benötigt. Mindestens 51% der Anteile müssen auch hier in thailändischer Hand liegen.

 

Das Visum:

Wie zuvor beschrieben, ist jeder Ausländer verpflichtet im Besitz eines Visums zu sein. Dabei gibt es unterschiedliche Arten von Visa. Ich möchte hier zwei Visa vorstellen, die für einen längerfristigen Aufenthalt geeignet sind.

  • Das Touristen Visum ermöglicht eine Einreise mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 60 Tagen. Nach Ablauf von 60 Tage kann dieses um weitere 30 Tage verlängert werden. Dazu geht man zur nächst gelegenen Immigration. Dort erhält man nach heutigem Stand, zum Preis von 1,900.- THB eine Verlängerung von weiteren 30 Tagen. Es ist möglich und ratsam, wenige Tage vor Ablauf eine Verlängerung zu beantragen. Danach muss man aus dem Land ausreisen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dieses Touristen Visum als „triple entry“ zu beantragen. Hat man ein Touristen Visum mit der Option „triple entry„, kann man diesen Vorgang zwei weitere Male wiederholen. Also 60 Tage plus 30 Tage, mal 3 Einreisen ergeben bis zu 270 Tage Aufenthalt.
  • Das Non Immigrant Visum ist für einen längeren Aufenthalt, von bis zu einem Jahr geeignet. Wobei dieses Visum in die Kategorien O, B und M unterteilt ist. Für Ausländer, die in Thailand arbeiten oder eine Firma gründen möchten, kommt das Non Immigrant Visum mit der Kategorie B (Business) infrage. Wie schon beschrieben, braucht man für dieses Visum eine Bescheinigung des Unternehmens, für das man arbeitet. Als beteiligter einer Ltd. kann diese Bescheinigung vom Unternehmen ausgestellt werden, dessen Teilhaber man ist. Des weiteren kann auf Basis des Non Immigrant Visum ein Jahresvisum ausgestellt werden. Neben einigen Voraussetzungen muss eine Arbeitsgenehmigung und ausreichende finanzielle Mittel nachgewiesen werden. Damit muss das Land gar nicht mehr verlassen werden, es reicht eine Meldung bei der Immigration alle 90 Tage.

Diese Regelungen der Visabestimmungen gelten nach heutigem Stand. Es werden jedoch ständig Änderungen vorgenommen. Wer es zu aktuellen Zeitpunkt ganz genau wissen muss, wendet sich mit seinen Fragen an das nächst gelegene Konsulat.

 

Weiterführende Links:

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